Endoskopie

Unser Leistungsangebot
Unser Leistungsangebot umfasst die flexible pneumologische (Bronchoskopie) und gastroenterologische (Gastroskopie, Koloskopie, ERCP) Endoskopie einschliesslich vieler therapeutischer Optionen, allerdings ohne Endosonographie. In unklaren Fällen sind wir gerne bereit, eine Fragestellung mit dem zuweisenden Arzt vorzubesprechen. Rektoskopien werden im Zuger Kantonsspital von der proktologischen Sprechstunde der Chirurgischen Klinik angeboten.

Anmeldungen
Um die Untersuchung optimal planen zu können bitten wir Sie um eine schriftliche Anmeldung durch den zuweisenden Arzt (per Fax oder per Post). Gerne stellen wir Anmeldeformulare zur Verfügung.

  • Administrative Angaben (vollständige Personalien, Telephonnummer, Krankenversicherung inklusive Versicherungsnummer)
  • Medizinische Angaben (Indikationsstellung, Fragestellung, begleitende Erkrankungen, Medikamente, allenfalls Kontraindikationen)
  • Gerinnungsparameter (INR, Thrombozytenwerte, medikamentöse Thrombozytenaggregation)
  • Patienteneinverständnis (Bestätigung der erfolgten Patienteninformation und des Patienteneinverständnisses)
  • Beilagen: Relevante Befundberichte bereits erfolgter Untersuchungen (Labor, radiologische Untersuchungen, usw) bei. Für Bronchoskopien benötigen wir mit der Anmeldung die aktuellen Bilder radiologischer Untersuchungen (Thorax, Thorax CT).

Notfälle
Notfälle, ambulant oder stationär, können zu jeder Tages- oder Nachtzeit dem Tagesarzt Medizin angemeldet und auf die Notfallstation des Zuger Kantonsspitals gewiesen werden. Wir werden den Patienten stabilisieren und notwendige Untersuchungen veranlassen.

Gerinnung
Routinemässige endoskopische Untersuchungen und Eingriffe dürfen wir nach unsern hausinternen Richtlinien nur ohne eine gerinnungs- oder thrombozytenaggregationshemmende Medikation durchführen. Bei antikoagulierten Patienten genügt es meistens, die INR mittels Konakion zu normalisieren. ASS muss mindestens eine Woche, NSAR sollen 2 Tage vor Eingriff abgesetzt werden. Gerne sind wir bereit, spezielle Fälle und Ausnahmen mit dem zuweisenden Arzt vorzubesprechen.

Patienteninformation
Der gesetzlichen Forderung nach einer Indikationsstellung und invdividuellen Patienteninformation mündlich und schriftlich durch den Untersucher selbst können wir in der täglichen Routine nicht nachkommen. Wir müssen diese Aufgaben an den zuweisenden Arzt delegieren. Neben der Begründung der Indikationsstellung benötigen wir deshalb eine Bestätigung der erfolgten Patienteninformation und des Patienteneinverständnisses bei der Anmeldung.

Zur schriftlichen Patienteninformation stellen wir Ihnen gerne unsere Patienteninformationsblätter in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Selbstverständlich akzeptieren wir auch Informationsblätter von Fachgesellschaften, im gastroenterologischen Bereich z.B. der SGG (http://www.sggssg.ch/). Wir bitten die Patienten, diese Blätter unterschrieben zur Untersuchung mitzubringen. In besonderen Situationen, auf Ihren Wunsch, sowie auf Wunsch des Patienten sind wir auch gerne bereit, den Patienten vor der Untersuchung in einem persönlichen Gespräch in der Sprechstunde über den geplanten Eingriff zu informieren. Als Dank für Ihre Mühe erhalten die Patienten gegen die unterschriebene Patienteninformation einen Konsumationsgutschein für unsere Cafeteria, nach der Untersuchung einzulösen.

Prämedikation
Es ist unser Ziel, unseren Patienten durch individuelle Prämedikation mit kurzwirksamen und leicht antagonisierbaren Opiaten und Benzodiazepinen die Untersuchung einfach und erträglich zu gestalten. Die Pämedikation bleibt die gefährlichste Komplikationsquelle einer endoskopischen Untersuchung. Auch schliesst sie ein Führen eines Fahrzeuges, sowie anspruchsvolle Arbeiten am Untersuchungstag im Anschluss an die Untersuchung aus.

Bericht
Der zuweisende Arzt erhält normalerweise noch am Untersuchungstag einen schriftlichen Untersuchungsbericht per Fax, das Berichtsoriginal wird per Post nachgesandt

Direkteinstieg